Behandlung von Verstorbenen

BEHANDLUNG VON VERSTORBENEN

Ein Muslim, der im Sterbebett liegt, wird auf seine rechte Seite gelegt, so dass sein Gesicht in die Gebetsrichtung (Kıble) blickt. Daraufhin spricht man in seiner Gegenwart die Kelime-i Şehâdet (Glaubensbekenntnis) und rezitiert die Sûre Yâsin aus dem Kur’ân-ı Kerîm.

Wenn jemand schon verstorben ist, legt man ihn auf den Rücken, bindet seinen Kiefer mit einem Tuch fest und schließt ihm die Augen. Die Arme sind an die Seite neben dem Körper zu legen. Danach legt man ein schweres Metallstück auf seinen Bauch, damit er nicht anschwillt. Solange der Tote nicht gewaschen ist, wird in seiner Gegenwart nichts aus dem Kur‘ân vorgetragen.

Der Leichnam wird nach islamischem Ritus auf der Leichenwaschbank (Teneşir) gewaschen und anschließend in das Leichentuch (Kefen) eingewickelt.

Das Totengebet (SALATU’L-DSCHENAZE) für unsere verstorbenen Glaubens­geschwister ist Farz-ı Kifâye (kollektives Pflichtgebet). Mit Anwesenheit des Leichnams vor dem Imâm und der Cemâat (Gemeinschaft) wird das Gebet verrichtet.

Bestattungshilfe

Mo-Fr  9-16 Uhr email bestattunghilfe@uikz.org


GRABSTÄTTE UND BEISETZUNG (KABIR UND DEFIN)

Es ist Sünnet/Sunna (islamisch-rechtlich verbindliche Gewohnheit des Propheten), nach Abhal­tung des Totengebetes den Sarg an seinen vier Standklötzen anzuheben und hinwegzutragen.

Die Frist für Beileidsbekundungen (tâziye) beträgt drei Tage. Tâziye und Beileidsbekundungen nach dem dritten Sterbetag sind mekruh.

Literatur: Der Kleine Ilmihal, Fazilet Neşriyat


Behandlung von Verstorbenen