Damit der Zekât Farz werden kann müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: der Muslim/die Muslima muss volljährig, geistig gesund und im Besitz seiner/ihrer persönlichen Freiheit sein. Er/Sie darf zudem nicht verschuldet und über die eigenen Grundbedürfnisse hinaus Eigentümer eines bestimmten Vermögens sein, das die Erhebungsgrenze (Nisâb) überschreitet und über dem ein Jahr verstrichen ist. Außerdem muß die Voraussetzung der Wachstumsfähigkeit (Nema) dieses Eigentums erfüllt sein. Gold und Silber, auch wenn sie nicht gewinnbringend investiert wurden, sind ebenfalls zekâtpflichtig.